4.1 Soweit Liefertermine vereinbart werden, gelten diese nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Erfüllung aller für die termingerechte Lieferung erforderlichen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der Leistung der vereinbarten Anzahlung und der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, sowie der rechtzeitigen Selbstbelieferung von CinemaNext. Sind bei Vertragsschluss noch nicht alle wesentlichen technischen Fragen geklärt, stehen etwaige Liefertermine unter dem Vorbehalt, dass CinemaNext und der Kunde rechtzeitig eine Einigung in Bezug auf diese Fragen herbeiführen. Erbringt CinemaNext Montageleistungen und erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 8.7 nicht, kann CinemaNext die vereinbarten Ausführungstermine unbeschadet der Regelungen der Sätze 1 und 2 um die Dauer der Verzögerung hinausschieben.
4.2 Im Fall höherer Gewalt ist CinemaNext berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, ist der Kunde unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Auch CinemaNext ist unter der Voraussetzung des Satzes 2 zum Rücktritt berechtigt, sofern CinemaNext die Leistungserbringung auf Grund von höherer Gewalt in unzumutbarer Weise erschwert worden ist.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren geht nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung beim Kunden auf den Kunden über. Sollte eine Mitteilung nicht stattgefunden haben oder CinemaNext mit dem Kunden vereinbart haben, dass CinemaNext die Versendung durchführt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
5. Rechte von CinemaNext
5.1 CinemaNext hat das Recht, Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen.
5.2 Ferner ist CinemaNext berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Sind Montageleistungen vereinbart, ist CinemaNext berechtigt, in Bezug auf in sich abgeschlossene Teilleistungen vom Kunden eine Teilabnahme gemäß § 640 BGB zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 CinemaNext behält sich das Eigentum an der von CinemaNext gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind („Vorbehaltsware“). Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderung von CinemaNext. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. CinemaNext ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhandenkommt sowie im Fall einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden.
6.2 Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten in Höhe der Forderungen, die CinemaNext gegen den Kunden zustehen, an CinemaNext ab. Bis zu einem Widerruf durch CinemaNext ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf darf nur erklärt werden, soweit sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.
6.3 Sollte die Vorbehaltsware vom Kunden bearbeitet, verarbeitet oder umgebildet werden, erfolgt dies stets für CinemaNext, ohne dass CinemaNext hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt CinemaNext abweichend von Satz 1 das Miteigentum an der neuen Sache zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung entspricht. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt CinemaNext das Miteigentum an der neuen Sache zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen vermischten, vermengten oder verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Erfolgt die Vermischung, Vermengung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, wird der Kunde CinemaNext anteilmäßig Miteigentum übertragen. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für CinemaNext und erhält ein Anwartschaftsrecht an dem Miteigentumsanteil von CinemaNext. Auf die Miteigentumsrechte gemäß den Sätzen 2 - 4 sind die Bestimmungen der Ziffern 6.1 und 6.2 entsprechend anzuwenden.
6.4 Übersteigt der Wert der bei dem Kunden vorhandenen Vorbehaltsware zuzüglich des Wertes der an CinemaNext abgetretenen Forderungen und der CinemaNext eingeräumten Miteigentumsrechte die Summe der CinemaNext gegen den Kunden zustehenden Forderungen um mehr als 10 %, gibt CinemaNext einen entsprechenden Teil der Sicherheiten frei.
6.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern. 6.6 Ist CinemaNext wegen Zahlungsverzugs des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und übt CinemaNext dieses Recht aus, so kann CinemaNext die Vorbehaltsware zurücknehmen, verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anrechnen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % der Brutto-Auftragssumme mit der Annahme des Angebots des Kunden durch CinemaNext gemäß Ziffer 2.1 Satz 2 fällig. Weitere 35 % der Brutto- Auftragssumme wird mit dem Zugang der Mitteilung von CinemaNext über die Lieferbereitschaft oder, sofern diese nicht erfolgt, mit der Übergabe der Waren an den Transporteur fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Kunden zu zahlen.
7.2 Gegen Ansprüche von CinemaNext kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden ebenfalls nur auf Grund von Gegenansprüchen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.