ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich  

1.​1 Die CinemaNext Deutschland GmbH, nachfolgend als „CinemaNext“ bezeichnet, verkauft die von ihr vertriebenen Produkte, insbesondere technische Einrichtungsgegenstände für Filmtheater, Kinos, Lichtspielhäuser u.a., nachfolgend als „Waren“ bezeichnet, und erbringt die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, insbesondere die Montage der Waren, ausschließlich auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn CinemaNext ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die AGB gelten ferner für alle zukünftigen Verträge zwischen CinemaNext und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

1.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann unter https://www.cinemanext.com/de eingesehen werden.

2. Angebote

​2.1 Die Angebote von CinemaNext sind freibleibend. Die Annahme eines Angebots durch den Kunden erfolgt, sofern nicht anders ausgewiesen, nach Wahl von CinemaNext innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch vorbehaltlose Lieferung der bestellten Waren durch CinemaNext.
 
2.2 Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CinemaNext.

2.3 CinemaNext behält sich Änderungen der Ausführung der Waren sowie der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen vor, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von CinemaNext für den Kunden zumutbar sind.

3. Preise

3.1 Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Preisliste von CinemaNext. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuzüglich der Kosten für die Verpackung und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Versand und/oder Transport, gegebenenfalls einschließlich einer Transportversicherung, erfolgen auf Rechnung des Kunden.

3.2 Für den Fall, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung der Waren durch CinemaNext ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen liegt, behält sich CinemaNext das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen, sofern nach Vertragsschluss Kostenänderungen, insbesondere Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen, eintreten. CinemaNext wird dem Kunden auf Verlangen die Gründe für die Preisanpassung mitteilen.

3.3 Sofern nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise ausschließlich auf die zu liefernden Waren. Die Kosten für zusätzliche Leistungen, z. B. Montage, Elektroinstallationen, Bereitstellung von Gerüsten oder Hebezeugen und/oder Leistungen anderer Gewerbe (z. B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten) sind darin nicht enthalten.

​3.4 Die Vergütung der Montageleistungen erfolgt nach Zeit- und Materialaufwand zuzüglich der Spesen und Fahrtkosten gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Sätzen von CinemaNext.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Soweit Liefertermine vereinbart werden, gelten diese nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Erfüllung aller für die termingerechte Lieferung erforderlichen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der Leistung der vereinbarten Anzahlung und der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, sowie der rechtzeitigen Selbstbelieferung von CinemaNext. Sind bei Vertragsschluss noch nicht alle wesentlichen technischen Fragen geklärt, stehen etwaige Liefertermine unter dem Vorbehalt, dass CinemaNext und der Kunde rechtzeitig eine Einigung in Bezug auf diese Fragen herbeiführen. Erbringt CinemaNext Montageleistungen und erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 8.7 nicht, kann CinemaNext die vereinbarten Ausführungstermine unbeschadet der Regelungen der Sätze 1 und 2 um die Dauer der Verzögerung hinausschieben.

​4.2 Im Fall höherer Gewalt ist CinemaNext berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, ist der Kunde unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Auch CinemaNext ist unter der Voraussetzung des Satzes 2 zum Rücktritt berechtigt, sofern CinemaNext die Leistungserbringung auf Grund von höherer Gewalt in unzumutbarer Weise erschwert worden ist.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren geht nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung beim Kunden auf den Kunden über. Sollte eine Mitteilung nicht stattgefunden haben oder CinemaNext mit dem Kunden vereinbart haben, dass CinemaNext die Versendung durchführt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

5. Rechte von CinemaNext

​5.1 CinemaNext hat das Recht, Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

5.2 Ferner ist CinemaNext berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Sind Montageleistungen vereinbart, ist CinemaNext berechtigt, in Bezug auf in sich abgeschlossene Teilleistungen vom Kunden eine Teilabnahme gemäß § 640 BGB zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

​6.1 CinemaNext behält sich das Eigentum an der von CinemaNext gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind („Vorbehaltsware“). Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderung von CinemaNext. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. CinemaNext ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhandenkommt sowie im Fall einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden.

6.2 Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten in Höhe der Forderungen, die CinemaNext gegen den Kunden zustehen, an CinemaNext ab. Bis zu einem Widerruf durch CinemaNext ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf darf nur erklärt werden, soweit sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

6.3 Sollte die Vorbehaltsware vom Kunden bearbeitet, verarbeitet oder umgebildet werden, erfolgt dies stets für CinemaNext, ohne dass CinemaNext hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt CinemaNext abweichend von Satz 1 das Miteigentum an der neuen Sache zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung entspricht. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt CinemaNext das Miteigentum an der neuen Sache zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen vermischten, vermengten oder verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Erfolgt die Vermischung, Vermengung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, wird der Kunde CinemaNext anteilmäßig Miteigentum übertragen. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für CinemaNext und erhält ein Anwartschaftsrecht an dem Miteigentumsanteil von CinemaNext. Auf die Miteigentumsrechte gemäß den Sätzen 2 - 4 sind die Bestimmungen der Ziffern 6.1 und 6.2 entsprechend anzuwenden.

6.4 Übersteigt der Wert der bei dem Kunden vorhandenen Vorbehaltsware zuzüglich des Wertes der an CinemaNext abgetretenen Forderungen und der CinemaNext eingeräumten Miteigentumsrechte die Summe der CinemaNext gegen den Kunden zustehenden Forderungen um mehr als 10 %, gibt CinemaNext einen entsprechenden Teil der Sicherheiten frei.

6.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern. 6.6 Ist CinemaNext wegen Zahlungsverzugs des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und übt CinemaNext dieses Recht aus, so kann CinemaNext die Vorbehaltsware zurücknehmen, verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anrechnen.

7. Zahlungsbedingungen

​7.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % der Brutto-Auftragssumme mit der Annahme des Angebots des Kunden durch CinemaNext gemäß Ziffer 2.1 Satz 2 fällig. Weitere 35 % der Brutto- Auftragssumme wird mit dem Zugang der Mitteilung von CinemaNext über die Lieferbereitschaft oder, sofern diese nicht erfolgt, mit der Übergabe der Waren an den Transporteur fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Kunden zu zahlen.

7.2 Gegen Ansprüche von CinemaNext kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden ebenfalls nur auf Grund von Gegenansprüchen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden​

​8.1 Eventuell erforderliche Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Sollte die Genehmigung durch CinemaNext eingeholt werden, handelt CinemaNext lediglich als Vertreter des Kunden.

8.2 Haben CinemaNext und der Kunde Montageleistungen vereinbart, wird der Kunde CinemaNext unverzüglich nach Vertragsschluss einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrages benennen. Der Ansprechpartner muss insbesondere dazu bevollmächtigt sein, für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung über die Bereitstellung zur Abholung gemäß Ziffer 4.3 Satz 1 oder - sofern CinemaNext die Versendung durchführt - bei Anlieferung abzunehmen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist CinemaNext berechtigt, dem Kunden die durch die Nichtabnahme verursachten Kosten, z.B. die Lagerkosten und die Kosten für die Instandhaltung der Waren, in Rechnung zu stellen. Sonstige Rechte von CinemaNext, insbesondere das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, bleiben hiervon unberührt.

8.4 Soll CinemaNext Montageleistungen erbringen und befindet sich der Kunde mit der Annahme dieser Leistungen in Verzug, hat CinemaNext das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist über den Einsatz des mit der Montage betrauten Personals anderweitig zu verfügen. Die Rechte aus Ziffer 8.3 bleiben hiervon unberührt.

8.5 Sollen die Waren auf Wunsch des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als dem bei Vertragsschluss vereinbarten Termin ausgeliefert werden und ist CinemaNext hiermit einverstanden, trägt der Kunde die dabei entstehenden Lagerkosten, mindestens jedoch 0,1 % des Nettowertes der zu lagernden Waren pro Monat, beginnend einen Monat nach Gefahrübergang gemäß Ziffer 4.3 Satz 1. Für angefangene Monate werden die Lagerkosten anteilig berechnet.

8.6 Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich gegenüber dem Transporteur gemeldet werden.

8.7 Erbringt CinemaNext Montageleistungen, wird der Kunde CinemaNext hierfür Folgendes auf seine Kosten zur Verfügung stellen:  eine für die Anlieferung mit Lkw geeignete Zufahrt bis zum Montageplatz;  Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe, Gerüste, Hebezeuge und sonstige Vorrichtungen, die zur Montage und Inbetriebnahme der Waren erforderlich sind;  Versorgungseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle sowie ausreichende Beleuchtung und Heizung;  trockene und verschließbare Räume zur Aufbewahrung der Arbeitsgeräte;  Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich sanitärer Anlagen;  geeignete Behältnisse zur Aufnahme des Verpackungsmaterials.

8.8 Erfolgt eine Montage durch CinemaNext, ist der Kunde verpflichtet, die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CinemaNext sowie das Eigentum von CinemaNext und deren Erfüllungsgehilfen ausreichend gegen Schäden zu schützen.

8.9 Erfüllt der Kunde seine vertraglichen Pflichten gegenüber CinemaNext nicht und übt CinemaNext aus diesem Grund ihr gesetzliches Rücktrittsrecht aus, kann CinemaNext nach ihrer Wahl an Stelle der ihr gesetzlich zustehenden Ansprüche einen Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen Kosten zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10 % der Netto- Auftragssumme gegenüber dem Kunden geltend machen. Tritt CinemaNext lediglich von einem Teil des Vertrages zurück, bemisst sich der Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme anhand des nicht durchgeführten Teils des Vertrages. Es steht dem Kunden frei, gegenüber CinemaNext nachzuweisen, dass CinemaNext ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Produkteigenschaften und Garantien

9.1 Angaben bezüglich der geschätzten Kosten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstiger Konstruktionsangaben bzw. technischer Daten sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich vereinbart. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Waren bleiben CinemaNext nach billigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Waren nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde ist für die von ihm vorhergesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.

9.2 Angaben über die Beschaffenheit der Waren sind reine Produktbeschreibungen, es sei denn, sie würden ausdrücklich garantiert. Allein das erkennbar große Interesse des Käufers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Garantie, wenn die Abgabe einer ausdrücklichen Garantie vom Kunden nicht gefordert und von CinemaNext nicht zugestanden wurde.

10. Mängelprüfung und Beweislast

​10.1. Unverzüglich nach der Lieferung oder Installation hat der Kunde die Waren auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Kunde dies CinemaNext unverzüglich schriftlich (spätestens innerhalb von fünf Tagen) anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Waren bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, CinemaNext hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarten Waren oder aber eine Mindermenge von uns geliefert wird.

10.2 Behauptet der Kunde Mängel und besteht er auf Nacherfüllung und stellt CinemaNext bei Prüfung fest, dass kein Mangel vorlag, so ist der Kunde verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten auf der Basis der bei CinemaNext zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Stundensätze zu tragen.

10.3 Bestreitet CinemaNext die Mangelhaftigkeit der Waren, obliegt dem Kunden der Beweis, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Bei einem Verbrauchsgüterkauf trifft den Kunden diese Beweislast nur, wenn die Vermutung eines Mangels mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

11. Gewährleistung

​Außer bei einem Verbrauchsgüterkauf gelten folgende Regelungen:

11.1 Im Fall von Mängeln an von CinemaNext gelieferten Waren ist CinemaNext nach ihrer Wahl zunächst nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Waren verpflichtet (Nacherfüllung). Ist CinemaNext zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die CinemaNext zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung mehr als zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Kunde hat stattdessen auch das Recht, Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 12 geltend zu machen, wenn CinemaNext den Mangel zu vertreten hat.

11.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Waren.

11.3 Die Gewährleistung von CinemaNext umfasst nur den Standardversand von im Rahmen der Gewährleistung auszutauschenden/ersetzenden Teilen. Express oder Sonderversand auf Wunsch des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

12. Haftung

​12.1 Für sämtliche Schäden, die von CinemaNext, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt werden, haftet CinemaNext unbegrenzt. Gleiches gilt für Schäden, die von den gesetzlichen Vertretern oder sonstigen leitenden Angestellten der CinemaNext grob fahrlässig verursacht werden, sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

12.2 CinemaNext haftet ferner, wenn gesetzliche Vertreter oder sonstige leitende Angestellte von CinemaNext vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) in Folge von einfacher Fahrlässigkeit verletzen. Gleiches gilt, wenn Erfüllungsgehilfen von CinemaNext, die nicht zu den gesetzlichen Vertretern oder sonstigen leitenden Angestellten von CinemaNext zählen, vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) fahrlässig verletzen. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung von CinemaNext auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet CinemaNext ausschließlich für vertragstypische und vorhersehbare Schäden bis zu einer Summe von 1.000.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Waren sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.

12.3 CinemaNext haftet für gebrauchte Produkte für sämtliche Schäden, die von CinemaNext, den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt werden und für Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden, lediglich bis zu einer Summe von 1.000.000,00 EUR je Schadensfall. Eine Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.

12.4 Im Übrigen ist die Haftung von CinemaNext - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Die Einschränkungen dieses § 12 gelten nicht für die Haftung der CinemaNext wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Er gilt ebenfalls nicht beim Fehlen einer Beschaffenheit, die ausdrücklich garantiert ist, wenn und soweit die Beschaffenheitsgarantie gerade bezweckt, den Kunden gegen solche Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, abzusichern.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von CinemaNext.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

​13.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen CinemaNext und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

13.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen CinemaNext und dem Kunden ist Düsseldorf. CinemaNext hat jedoch das Recht, Klagen gegen den Kunden auch an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.

14. Vertraulichkeit
14.1 Der Kunde wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von CinemaNext, die ihm während der Durchführung des Vertrages und/oder den Verhandlungen hierzu bekannt geworden sind oder bekannt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CinemaNext weder verwerten noch dritten Personen mitteilen. Insbesondere wird der Kunde Angebote, Entwürfe und Ähnliches Dritten nicht zugänglich machen.

14.2 Kommt der Vertrag mit CinemaNext nicht zu Stande, wird der Kunde Angebote, Zeichnungen, Entwürfe und Ähnliches, die CinemaNext ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich zurückgeben.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

15.2 Eine vollständige oder teilweise Obertragung der aus dem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die des Vertrages nicht.

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